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Der Betreiber dieser Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell
in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im
damaligen West-Deutschland)
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Berliner
Morgenpost Panorama: LEIPZIG (15.06.04) – DER MEERANE
PROZESS – Misshandlungen von Heimkindern im
DDR-Spezialkinderheim Meerane. Prozess ohne Tatsachenbefund von
Staatsanwaltschaft eingestellt. Mutmaßliche Täter kommen
ohne Schuldbekenntnis mit Geldbußen davon. Die Opfer leiden
weiter, und unter diesen Umständen kann hier wohl kaum von
"Genugtuung"die Rede sein. "Abspeisung"
beschreibt es genau.
Ursprünglich
enthoben von Berliner Morgenpost Panorama
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http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040615/aus_aller_welt/story684311.html
Misshandlungen
in DDR-Kinderheim
Leipzig - Der Prozess
gegen vier ehemalige Erzieher eines DDR-Heims für
Schwererziehbare ist am Montag vor dem Leipziger Landgericht
überraschend zu Ende gegangen. Gegen Zahlung von Geldbußen
zwischen 3500 und 6000 Euro an ehemalige Zöglinge des
Kinderheims im sächsischen Meerane und an gemeinnützige
Einrichtungen stellte die 5. Strafkammer des Leipziger Gerichts die
Verfahren gegen drei der Angeklagten ein. Der vierte Beschuldigte kam
ohne Auflagen davon.
Ursprünglich waren 18
Verhandlungstage angesetzt, an denen nahezu 50 Zeugen gehört
werden sollten. Doch dann schlug Staatsanwalt Alexander Winterhalter
vor, die Verfahren gegen Geldbußen einzustellen. Er begründete
dies damit, dass so das Verfahren wesentlich abgekürzt werden
könne. Zudem verwies er darauf, dass die mutmaßlichen
Taten bereits fast 20 Jahre zurückliegen und es schwer werde,
wirklich Licht in die Angelegenheit zu bringen. Die Verteidiger von
drei der Angeklagten stimmten dem Vorschlag zu, unterstrichen jedoch,
dass dies kein Schuldeingeständnis ihrer Mandanten bedeute. Der
Anwalt des vierten Angeklagten stimmte der Einstellung ebenfalls zu,
wollte eine Geldbuße aber nicht akzeptieren.
Im Kern
ging es bei den Anschuldigungen darum, dass die vier Angeklagten zu
DDR-Zeiten in dem Kinderheim in Meerane ihre Zöglinge gequält
und zum Teil auch sexuell missbraucht haben sollen. Ein heute
29-Jähriger, der auch als Nebenkläger auftrat, war als
12-Jähriger in das Heim gekommen. Dort steckte ihm nach eigener
Aussage unter anderem eine Erzieherin den Kopf in eine
Toilettenschüssel und betätigte dann die Spülung.
Zudem sollen im Heim Kinder und Jugendliche zum Beispiel mit
Riemenpeitschen geschlagen worden sein, wobei auch auf die
Geschlechtsteile gezielt wurde.
Wie Winterhalter erläuterte,
wären die den Angeklagten vorgeworfenen Taten nach
DDR-Strafrecht zu bestrafen gewesen. "Das hätte im
Höchstfall Freiheitsstrafen von drei Jahren bedeutet, so viel,
wie es heute für eine Sachbeschädigung gibt", sagte
der Anklagevertreter. Durch die Geldbußen erführen die
Opfer teilweise Genugtuung. AP
© Berliner
Morgenpost 2004
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 15. Juni 2004 ] [
Hauptüberschrift vom hiesigen Redakteur hinzugefügt ]
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