| Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
(
09.05.2004 )
Aus
dem Blickwinkel der damaligen heute noch lebenden weiterleidenden
Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten
(meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen)
unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage.
Wie
auch immer man es nannte, und wie auch immer man die Opfer zu
stigmatisieren suchte … Heim-wesen, Anstalts-wesen,
Jugendschutzlager, Arbeitslager, Auslese, erbbiologisch
Minderwertige, Asoziale, Parasiten, Bewahrung,
Zwangsarbeitserziehung, Fürsorge-wesen, Volkswohlfahrtpflege,
zum Zwecke der Sittlichkeit, wegen angeblicher Verwahrlosung, oder
Mangel an innerer Festigkeit …*massive Einkerkerung und
Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider
Geschlechter* von 1918-1933, 1933-1945, und im Westen
auch weitergehend fortgesetzt jahrzehntelang nach 1945, und für
lange Zeit(en) ohne Rechtsgrundlage oder individuellem
Gerichtsbeschluss – und daher auch ohne
Berufungseinlegemöglichkeit für die Opfer – unter der
Leitung derselben Leute, unter gleichartigen Zuständen und
Bedingungen wie zuvor, beführwortet von allen Kirchenvertretern,
Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Elite-Vereinen, und weitgehend
zu allen Zeiten betrieben aus ökonomischen Gründen (um die
riesengroßen privat-kirchlichen – und auch staatlichen –
Wirtschaftsunternehmen und Betriebe aufrecht zu erhalten!), mit
völliger Unterstützung der Politiker aller Parteien (die
sich alle eifrig dafür einsetzten – nur die Abgeordneten
der Kommunisten nicht, die einzig und allein es zu verhindern
suchten); und, nach 1945, von den deutschen wieder sich behauptenden
Machtherrschaften, meistens gegen die Wünsche, Verbote und
Bestimmunungen der westlichen Siegermächte, und (seit dem 23.
Mai 1949), angewendet und durchgeführt in der neuen
Bundesrepublik Deutschland (die am 7. Oktober 1949 zustande kam),
zuwider dem Grundgesetz.
Diese Zusammenfassende Überschrift,
als hier dienende "Einleitungsabschnitt", und auch der
"Abschluss- oder Zusammenfassungskommentar", der jetzigen
Vorführung – von einem Opfer der »Jugendfürsorge«
der Nachkriegszeit verfasst
– stützt sich (i.),
und vorwiegend, auf die wissenschaftliche Forschungsarbeit von Dr.
Matthias Willing "Das Bewahrungsgesetz (1918-1967): Eine
rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge"
im Mohr Siebeck Verlag, Tübingen ©2003 ISBN
3-16-148204-2.
Dr. Matthias Willing, im Vorwort zu seinem
Werk:
ANFANG DES ZITATS.
Vorwort
Die vorliegende
Monographie beschäftigt sich nicht mit den Lebensverhältnissen
von verelendeten oder unterprivilegierten Randgruppen der
Gesellschaft in Deutschland. Sie stellt vielmehr die Bemühnung
von öffentlicher Fürsorge und privater Wohlfahrtspflege in
den Mittelpunkt, diese vielfach als "Asoziale"
diskreditierten Personen zur Besserung zwangsweise in geschlossenen
Anstalten unterzubringen. Zur rechtlichen Absicherung und zur
Regelung der Finanzierung forderten die Fachkreise deshalb seit der
Weimarer Republik ein so genanntes "Bewahrungsgesetz", ein
Unterfangen, das nach zähen Kämpfen 1961 durch die Aufnahme
der fürsorgerischen Anstaltseinweisung in das
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit Erfolg gekrönt wurde. Erst
1967 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die im
Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) garantierte Freiheit der Person
vorrang vor dem Interesse des Staates zur Erziehung seiner Bürger
zu genießen habe und erklärte die Zwangsbewahrung für
"Gefährdete" im BSHG für verfassungswidrig.
Diesen rund fünfzig Jahre umfassenden, die Weimarer
Republik, die NS-Zeit und die Bundesrepublik durchlaufenden Prozess
nachzuzeichnen, Konzeptionen und Motive führender Köpfe der
Fürsorge zu beleuchten und die Frage nach dem Fortwirken von
gedanklichen Kontinuitäten in diesem Zeitraum zu beantworten,
ist das wissenschaftliche Ziel der Studie. Die Aufgabe des
Historikers, vergangene und abgeschlossene Vorgänge zu
betrachten, stellt jedoch keinen Selbstzweck dar, sondern ziehlt
stets auch auf Gegenwart und Zukunft ab. Deshalb sollte die
Geschichte des Bewahrungsgesetzes gleichzeitig für das Schicksal
der Personengruppen sensiblisieren, die auch heute noch ausgegrenzt
werden, in existentiellen Schwierigkeiten stecken und keine mächtige
Lobby haben. Nicht nur für Empfänger von Sozialhilfe,
sondern für alle durch Armut bedrohte Menschen muss die
Zusicherung gelten, dass staatliche Hilfe in dem Umfange gewährt
wird, die den Betroffenen die Führung eines Lebens ermöglicht,
"das der Würde des Menschen entspricht" (§ 1 Abs.
2 BSHG). [Das Kursive in diesem Absatz zur Hervorhebung vom
jetzigen Verfasser hinzugefügt]
Wie bei einer
Schachpartie die Notation bildet das gedruckte Buch nur das
Endresultat eines sehr viel komplexeren Prozesses. Der Weg dorthin
verlief nicht immer geradlinig. Recherchen, die in die Lehre führten,
und Archivbesuche, die nicht die erhoften Resultate zeitigten,
blieben nicht aus. Dennoch überwog das Positive bei weitem, da
die Arbeit durch zahlreiche Personen unterstützt wurde, denen
ich an dieser Stelle herzlich danken möchte. Besonders
hervorgehoben seien Archivräterin Dr. Elke Hauschildt vom
Bundesarchiv in Koblenz, Ute Mayer vom Hessischen Wirtschaftsarchiv
in Darmstadt und Gabrielle Witolla vom Caritasarchiv in Freiburg.
Darüber hinaus sei den Herausgebern der Schriftenreihe,
besonders dem Direktor des Max-Plank-Instituts für Europäische
Rechtsgeschichte, Herr Prof. Dr. Michael Stolleis, für die
Aufnahme der Studie in die "Beiträge zur
Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts" gedankt.
Für
Beratung in historischen und juristischen Fragen danke ich meinen
Freunden, Dr. Joachim Hösler und Rechtsamtsleiter Dieter Metz,
für das mühevolle Korrekturlesen Christa Hinrichs. Ohne die
Hilfe von Nico Biver, der immer zur Stelle war, wenn mein PC
streikte, und der die Druckvorlage erstellte, wäre das
Manuscr1pt wohl kaum über das Stadium einer Loseblattsammlung
hinausgelangt. Entscheidenden Anteil am Zustandekommen des Werkes
hatte Herr Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, der am Lehrstuhl für
Arbeits- und Sozialrecht der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
nicht nur hervorragende Rahmenbedingungen schuf und mir akademische
Freiheiten gewährte, wie sie im heutigen Wissenschaftsbetrieb
eine seltene Ausnahme bilden, sondern der die Studie darüber
hinaus mit großem persönlichen Einsatz förderte. Ihm
gebührt daher mein besonderer Dank.
Bamberg und Marburg,
Weinachten 2002 Dr. Matthias Willing
ENDE DES ZITATS.
–
stützt sich (ii.) aber auch auf den ersten (historischen) Teil
"2. Einsperren, absperren, wegschließen …
Geschichte der Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen"
(S. 17-80) der Studie "Freiheit hinter Mauern: Mädchen
in geschlossenen Heimen" von Sabine Pankofer, Dr. phil. M.A.
(Jg. 1964), wissenschaftliche Angestellte am sozialpsychologischen
Institut der Universität München und Lehrbeauftragte an der
Katholischen Stiftungsfachhochschule München und an der
Fachhochschule Landshut, Juventa Verlag, Weinheim und München
@1997 ISBN 3-7799-0899-9.
… und last but not least,
stützt sich (iii.) auch auf das Werk "Gefesselte Jugend:
Fürsorgeerziehung im Kapitalismus" der
Autorenkollektiv: Rose Ahlheim, Wilfried Hülsemann, Helmut
Kapczynski, Manfred Kappler, Manfred Liebel, Christian Marzahn, Falco
Werkentin, im Surrkamp Verlag, Frankfurt am Main, Erstausgabe @1971,
Zweite korrigierte und ergänzte Auflage @1972, edition suhrkamp
514 , ISBN 3518005146.
Schon eine nur kurze Betrachtung und schnelle Durchblätterung
aller dieser wissenschaftlichen Werke läßt keinen Zweifel
mehr bestehen warum die beiden deutschen Amtskirchen und alle unsere
heutigen politischen Vertreter jetzt darüber schweigen und
nichts davon wissen wollen, und diese Information heute auch der
weiten Öffentlichkeit wünschen würden vorzuenthalten,
wenn ihnen dies möglich wäre. Sie sind alle gleichermaßen
(mit)schuldig und (mit)verantwortlich an dem was sich damals in
diesen Orten zum Leiden der Insassen abspielte, und was sich heute
auch weiterhin negativ auf ihr Leben auswirkt.
Hinzuweisen
sei jetzt nur noch auf die folgende Tatsache:
Das von den v.
Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (bei Bielefeld) unterstützte
historische Werk, das 384 seitige Buch "Die Macht der
Nächstenliebe: Einhundertfünfzig Jahre Innere Mission und
Diakonie 1848-1998" (zusammengestellt von einer
Autorengemeinschaft von 29 verschiedenen evangelischen Autoren) Im
Auftrag des Deutschen Museums und des Diakonischen Werkes der
Evangelischen Kirche in Deutschland (das aber keine angegebene ISBN
oder Veröffentlichungsdatum besitzt, und heute auch auf Leigabe
in Deutschland nur sehr schwierig erhältlich ist), herausgegeben
von Ursula Röper und Carola Jüllig, enthält nicht
einen einzigen Satz über die damalige sogenante »Jugendfürsorge«
zwischen 1945 und 1985, oder danach. Der jetzige Verfasser der diese
Behauptung hier aufstellt besitzt seine eigene Kopie, und hat auch
dieses historische Werk – das angeblich die jüngste
deutsche evangelische Kirchengeschichte wahrheitsgemäß
darstellen soll (dies aber nicht tut!) – eingehend studiert.
Ist es heute immer noch zu viel von den Kirchen und vom Staat
zu erwarten, dass sie sich jetzt endlich einmal ehrenvoll verhalten,
etwa so wie die Kanadier in 2000, die sich gegeüber den
Indianern und anderen Minderheiten in einer ähnlichen Situation
befanden: @ www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp
(braucht Englischkenntnisse)?
Aufruf vom 25.1.2004 an die
Kirchen und den Staat jetzt wiederholt:
Es wird verlangt von
der deutschen Bundesregierung and von den beiden deutschen
Amtskirchen [von den damals Erziehungsberechtigen (oder auch nicht
Berechtigten!) und 'FürsorgerInnnen'/PeinigerInnen, und auch von
den Aufsichtsbehörden]: Rechenschaftsablegung, Entschuldigung,
Wiedergutmachung und Entschädigung, ohne weitere Verzögerung!
28. Februar 2004: Martin Mitchell aus Australien
International: *Bund der (jezt aktiven)
von den Kirchen in Deutschland in Heimen misshandelten Kinder,
1945-1985* = *Union of now activist adults abused as children
in church homes in Germany, 1945-1985*
und
deutschlandweit:
*Bundes-Interessengemeinschaft der misshandelten und misbrauchten
Heimkinder Deutschlands, 1945-1985* = *Federal Association of
German children severely abused in Institutional Care, 1945-1985*
[
Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 9. Mai 2004 ]
|
Bitte nicht vergessen auch "Ehemalige Heimkinder" @ http://heimkinderopfer.blogspot.com zu besuchen. |
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