Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Deutsches "GESETZ GEGEN PSYCHOTERROR" – eingeschlossen "Cyberstalking" !!!
also, ein Gesetz, auch gegen "Cyberstalking" !!! – "Stalking wird Straftat" in Deutschland:
StGB §238. Artikel dies betreffend im SPIEGEL
ONLINEPOLITIK – 30. November 2006.
Nachstellung – "Schwere Belästigung" - "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt".


[ Enthoben aus dem Internet @ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,451627,00.html ]



30. November 2006

GESETZ GEGEN PSYCHOTERROR

Stalking wird Straftat

Von Jens Todt

Sie werden verfolgt, attackiert, manchmal sogar getötet. Doch bisher konnten sich Stalking-Opfer nur schwer vor ihren Peinigern schützen. Jetzt hat der Bundestag nach jahrelangem Streit ein Gesetz beschlossen, das den Psychoterror zur Straftat erklärt.

Berlin - Agim E. geht auf das Wohnhaus seiner Ehefrau Regina zu, hebt einen rund 14 Kilogramm schweren Stein von der Erde auf und wirft in durch die Eingangstür. Er tritt die Wohnungstür ein und zerrt seine Frau vor den Augen der beiden gemeinsamen Kinder an den Haaren die Treppe hinab.

Vor dem Haus sticht er Regina E. mit einem Messer mehrfach in Hals und Oberkörper. Die Frau stirbt in der folgenden Nacht an ihren schweren Verletzungen. Der Mord ereignete sich im vergangenen Dezember in Kempten und bildete den grausigen Schlusspunkt eines typischen Stalkingfalls. Agim E. hatte seine Frau zuvor monatelang bedroht, gedemütigt und attackiert. Eine gerichtlich angeordnete Kontaktsperre ignorierte er rund 40 Mal.

Heute hat der Bundestag ein Gesetz gegen Stalking verabschiedet, um solche Taten künftig zu verhindern. Das Strafgesetzbuch wird um den neuen Tatbestand der "Schweren Belästigung" ergänzt. Das Parlament billigte den neuen Paragraph 238 mit den Stimmen von Union und SPD gegen das Votum der Opposition.

"Dies ist ein guter Tag für den Opferschutz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Debatte. "Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht." FDP und Grünen vermissten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen. Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, Stalker zu bestrafen:

  • In jedem Fall können Gerichte bis zu drei Jahre Haft verhängen.

  • In schweren Fällen, in denen das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht wurden, ist eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren möglich.

  • Wenn das Opfer durch das Stalking ums Leben kommt, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.

Darüber hinaus eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, besonders gefährliche Täter vorbeugend in sogenannte Deeskalationshaft zu nehmen - um "vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen".

Der englische Begriff "Stalking" kommt aus dem Jägerjargon und bezeichnet das Heranpirschen an die Beute. Meist bewundern und begehren Stalker ihre Opfer und erwarten, dass die Zuneigung erwidert wird. Bleibt diese jedoch aus, schlägt der Liebeswahn häufig in Aggression um. Bei ihren Schikanen beweisen die Täter in der Regel große Fantasie. Sie verfolgen ihre Opfer beharrlich, bombardieren sie mit Liebesbriefen, betreiben Telefonterror, stellen diffamierende Beiträge ins Internet oder schwärzen das Objekt ihres Liebeswahns bei der Polizei an. Häufig attackieren Stalker ihre Opfer auch körperlich, bis hin zum Mord.

Stalker können vorbeugend in Haft kommen

Bisher konnten sich Opfer bei einer Anzeige auf das Gewaltschutzgesetz berufen und per Einstweiliger Verfügung eine Kontaktsperre für den Täter erwirken. Erst der Verstoß gegen diese Anordnung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden. Das Gewaltschutzgesetz wurde jedoch zum Schutz vor häuslicher Gewalt entwickelt und hat sich bei Stalking in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen.

Das neue Gesetz erleichtert die Verfolgung der Täter. "Bisher war es kompliziert, zum Teil langwierig und wenig erfolgreich für Stalking-Opfer, sich juristisch gegen Nachstellungen zur Wehr zu setzen", sagt die Journalistin Susanne Schumacher. Die Autorin des Buches "Stalking - geliebt, verfolgt, gehetzt" berichtet: Selbst wenn ein Täter nach einer Attacke kurzzeitig in Gewahrsam komme, bedeute dies selten das Ende der Bedrohung.

"Durchschnittlich werden Stalking-Opfer 24 bis 28 Monate lang belästigt. Rund 80 Prozent der Täter sind Männer." Kontaktsperren und Ordnungsgelder für Stalker würden nur selten dazu führen, dass sie von ihrem Opfer ablassen. "Wenn jemand mittellos ist, interessiert ihn das Ordnungsgeld nicht."

"Täterdatei könnte manchen Mord verhindern"

"Es war allerhöchste Zeit, dass dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir sind Nachzügler in Europa", sagt Volkmar von Pechstaedt. Der Göttinger Rechtsanwalt hat sich auf Stalking-Fälle spezialisiert und beklagt seit Jahren Mängel beim Schutz der Opfer. Das neue Gesetz gebe den Strafverfolgern erstmals die Mittel, Stalking effektiv zu bekämpfen. "Vielen Staatsanwälten waren häufig einfach die Hände gebunden. Die saßen auf heißen Kohlen und konnten nicht handeln."

Allerdings sei das Gesetz nur ein erster Schritt und die Strafandrohung von drei Jahren "deutlich zu gering". Es gebe bisher "keinerlei Recht auf Entschädigung für Stalking-Opfer". Das Dunkelfeld bei Stalking sei enorm hoch, viele Opfer trauten sich bisher nicht zur Polizei - aus Angst, nicht ernst genommen zu werden. Von Pechstaedt schätzt die Zahl der Delikte auf jährlich 500.000 bis 600.000.

"Die Zahl der Anzeigen ist schon in diesem Jahr sprunghaft angestiegen", sagt der Rechtsanwalt. "Mit dem neuen Gesetz wird sie sich ganz sicher im kommenden Jahr noch verdoppeln." Darüber hinaus plädiert von Pechstaedt für eine bundesweite Täter-Datei. "Wenn wir die hätten, könnten wir manchen Mord verhindern."

mit ddp

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Der genaue Wortlaut des neuen Gesetzes “Schwere Belästigung” – StGB §238 – mit Erklärungen

[ veröffentlicht, unter anderem, auch hier @
www.wortlaut.de sowohl wie hier @ http://inipedia.com/userforen/viewtopic.php?t=1086 ]

Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich geschützt werden. Der Bundestag hat heute in erster Lesung zwei Gesetzesvorschläge von Bundesregierung und Bundesrat zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen beraten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht jetzt gute Chancen für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern, nachdem ihre Initiative in der letzten Legislaturperiode vom Bundesrat abgelehnt wurde.

Dem besonderen Charakter des Stalking wird diese spezielle Strafvorschrift gerecht. Darüber bin ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern einig. Vertreter von Bundesregierung und Ländern haben sich auf meine Einladung hin zusammengesetzt und für strittige Fragen Lösungen gefunden. In diesem Sinne kann der geeinigte Entwurf jetzt weiterverfolgt werden, damit wir schnell den Stalking-Opfern den umfassenden strafrechtlichen Schutz gewähren können, den sie benötigen“, sagte Zypries.

Stalking-Opfer leiden unter einer Form privaten Terrors mit massiven Eingriffen in ihre Lebensführung. Manchmal müssen sie Wohnung und Arbeitsstelle wechseln, können ohne Schutzvorkehrungen nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen und sich mitunter selbst in ihrem privatesten Lebensbereich nicht mehr sicher fühlen. Das geltende Recht ermöglicht ein Einschreiten von Polizei und Strafverfolgungsbehörden erst bei echten Übergriffen, aber es kann die Besonderheit der fortwährenden Belästigung des Opfers durch den Stalker nicht hinreichend erfassen.

Die von Bundesregierung und Ländern vorgeschlagene Kompromisslinie sieht folgenden § 238 StGB vor:

§ 238 Schwere Belästigung

(1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Dieser Tatbestand ist so ausgestaltet, dass der grundrechtlich geschützte Bereich der Pressefreiheit bei der Berichterstattung und bei der Informationsbeschaffung nicht erfasst wird. Soweit die Pressetätigkeit nicht bereits über das Merkmal „unbefugt“ aus dem Anwendungsbereich der Norm ausscheidet, sind etwa auch – presserechtlich zulässige - wiederholte Aufforderungen eines Journalisten an einen Betroffenen, zu einem bestimmten Vorwurf Stellung zu nehmen, nicht „beharrlich“ im Sinne des Tatbestandes. Schließlich müssen die Nachstellungshandlungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers geführt haben, um strafbar zu sein. „Die Gesetzesformulierung stellt sicher, dass eine Interessenabwägung und eine Abgrenzung der Freiheitssphären von Täter und Opfer vorzunehmen ist, in deren Rahmen die Pressefreiheit nach Artikel 5 GG zu berücksichtigen ist“, betonte Zypries.

Soweit das Verhalten des Stalkers nicht unter den Tatbestand des § 238 Strafgesetzbuch fällt, greift auch in Zukunft der strafrechtliche Schutz über das Gewaltschutzgesetz (§ 4 GewSchG). Der Straftatbestand ist als Antrags- und Privatklagedelikt ausgestaltet, so dass das Opfer selbst entscheiden kann, wann Polizei und Staatsanwaltschaft eingreifen sollen.

Die Kompromisslinie von Bundesregierung und Ländern sieht auch eine Änderung der Strafprozessordnung vor. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr im § 112 a StPO soll es künftig die Möglichkeit geben, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Hat der Stalker durch seine Handlungen das Opfer etwa in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, kann er zukünftig bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden. Es muss nicht abgewartet werden, dass das Opfer an Leib und Leben geschädigt wird. „Dieser neue Haftgrund gibt den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Bedrohungsspirale frühzeitig und effektiv zu durchbrechen“, so Zypries.

Weiterführende Informationen finden Sie online unter www.bmj.bund.de/stalking

Quelle: BMJ-Presseerklärung v. 20060511    Umfrage und >> Diskussion

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Das deutsche Anti-Stalking-Gesetz - StGB §238 - in einfachem Deutsch !

Bundesrats-Drucksachen:

Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes


@
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0551_2D04B

Siehe auch @
http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=281


[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 8. Dezember 2006 ]


Subindex Nr. 20

Aufrichtige Ermutigung und Angebot von Unterstützung von verschiedenen Stellen

Erste Mail von dem deutschen Cyber-Stalker "Manuel Liesegang"
in Deutschland, an den Australier Martin Mitchell in Australien,
den Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org


Zweite Mail von dem deutschen Cyber-Stalker "Manuel Liesegang"
in Deutschland, an den Australier Martin Mitchell in Australien,
den Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org


Ronald Michael Schlittenbauer identifiziert sich mit dem deutschen Cyber-Stalker *Manuel Liesegang*.

Wer ist Ronald Michael Schlittenbauer und was bewegt ihn? – Aus dem Jahre 2004

EinsWas sagen andere ehrenhafte Leute über den selbst-ernannten
anti-Sekten ‘Guru’
Ronald Michael Schlittenbauer und seine Methoden?


ZweiWas sagen andere ehrenhafte Leute über den selbst-ernannten
anti-Sekten ‘Guru’
Ronald Michael Schlittenbauer und seine Methoden?


Völlige Unglaubwürdigkeit von Schwindler Ronald Michael Schlittenbauer
(Sekteninfo-Bayern)versus– die unwiderlegbaren Fakten
präsentiert von Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell in Australien und
die Berge seines authentischen und unwiderlegbaren Beweismaterials dazu.


Ehemalige Heimkinder Marion Zagermann und Gundula Hoffrogge auf dem Podium
bei der Fachtagung in Paderborn "Historie der Heimerziehung",
mit SPIEGEL-Buch Autor und Journalist Peter Wensierski
zur dortigen Vorstellung seines am 07.02.2006 erschienenen Sachbuches "Schläge im
Namen des Herrn – Die Verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik"
,
am Mittwoch den 7. Juni 2006, mit anschließender eingehender Diskussion.

( Entgegengestellt den Diffamierungen und der Polemik gegen Frau Marion Zagermann
von dem sellbsternannten Anti-Sekten Guru und Querulanten Ronald Michael Schlittenbauer
auf seinem querulantorischen und jeden und alles angreifenden Internetauftritt
“Sekteninfo-Bayern” @ http://www.sekteninfo-bayern.de/mischtschel.html
)


Resolution, bzw. "10 Thesen zum Ziel des Fachtages und darüber hinaus"
zur Fachtagung "HISTORIE DER HEIMERZIEHUNG" in Paderborn, vom 7. Juni 2006,
veranstaltet von Evangelische Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH,
herausgegeben und unterzeichnet von Matthias Kochs, Pädagoge M. A.,
Gesamteinrichtungsleiter der heutigen Einrichtung
(in Verbindung mit der Diakonie).
( Ehrengäste: Peter Wensierski, Marion Zagerman und Gudrun Hoffrogge )


[14.08.2005] Der deutsche Cyber-Stalker Klaus Klüber warnt vor dem Inhalt der Webseite
Heimkinder-Ueberlebende.org und ihrem Betreiber Martin Mitchell in Australien.


[25.10.2005] Ein Gesinnungsgenosse von dem deutschen Cyber-Stalker Klaus Klüber
– oder vielleicht sogar Klaus Klüber selbst –
fügt dann, (am 25.10.2005) zu seinem vorherigen Blödsinn
(vom 14.08.2005)
den folgenden Blödsinn hinzu:


Rogues’ Gallery der deutschen Denunzianten des Martin Mitchell in
Australien, dem Betreiber der Aufklärungsseite und Hilfeleistungsseite
“Heimkinder-Ueberlebende.org” @ www.heimkinder-ueberlebende.org
und dem dazugehörigen “Ehemalige Heimkinder” Blog
“Heimkinderopfer.blogspot” @ www.heimkinderopfer.blogspot.com,
Denunzianten die schon im Jahre 2003 anfingen Martin Mitchell
nachzustellen, anzupöbeln und aufzureiben.


[Ossi] Mike Jung.s IT-Geschäftsunternehmen setzt sich zusammen aus den folgenden
Internet-Auftritten, mit denen er keine Möglichkeit ausläßt Geld zu verdienen,
(wie unten aufgeführt und erklärt), und in diesen seinen kommerziellen Webseiten,
hat er spezielle Schmähseiten eingebaut, mit denen er uneingeschränkt Leute
die er als Gegner ansieht belästigt, beleidigt, diffamiert, terrorisiert und traumatisiert.


Dezember 2007 Interview mit einem Beobachter
des von
IT-Freiberufler Mike Jung in Berlin-Marzahn-Hellersdorf betriebenen kommerziellen Forums imheim.de


Auf seinen "Schmähseiten" von Geschäftsinhaber [Ossi] Mike Jung am 11.07.2007
platzierte "Kommentar" zu der Berichterstattung von Martin Mitchell gleichen Datums
über [Ossi] Mike Jung.s IT-Geschäftsunternehmen und über sein perfides Tun und Handeln
gegenüber ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer im Internet
.
Dieser  "Kommentar" von Geschäftsinhaber [Ossi] Mike Jung und alle anderen
auf seinen
 "Schmähseiten" veröffentlichten Beleidigungen, Diffamierungen
und
Verleumdungen sind natürlich nicht aufrufbar in Australien
über jegliche dem [Ossi] Mike Jung bekannten australischen Server.
( Stattdessen werden seit ungefähr achtzehn Monaten australische Besucher - die [Ossi] Mike Jung glaubt
Martin Mitchell zu sein - von
[Ossi] Mike Jung blockiert, und es wird ihnen von ihm eine Beleidigung aufserviert. *** )

Deutsche Cyber-Stalker verfolgen Martin Mitchell in Australien schon seit dem Jahr 2003.

Massiver Angriff identifizierbarer Cyber-Stalker – Massive attacks by identifiable Cyber-Stalkers

Cyberstalkers be warned: Stylometry will identify you – every time!
Cyberstalkers seit gewarnt: Stylometrie wird Euch idendentifizierem – jedes mal!


"Cyberstalking" – Stalking übers Internet –––– "Cyberstalking" – Online-Belästiging

Heimkinder-Ueberlebende – Wer will was wissen, und wer hat das Recht dazu? –
Gewalttaten gegen unschuldige Kinder und Jugendliche – Ehemalige Heimkinder,
und ihre Peiniger, und ihr Verhalten gestern und heute.


Martin Mitchell, ein hoch-engagierter Bürger aus Australien, sagt aus:
Die Verschlagenheit, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit
deutscher Cyber-Stalker kennt keine Grenzen.


Zusammenfassender und eingehender Bericht von Martin Mitchell aus Australien
über das von Deutschland aus betriebene Internet-Geschäftsunternehmens
des hochqualifizierten IT-Experten und Computerspezialisten Mike Jung in Berlin:
Heimkinder.Net-Commmunity


Cyberstalker Mike Jung & Co.So versauen sie das Internet …
Extensiver Index der von diesen Cybertalkern betriebenen Werbung im
Internet. Manuel Liesegang | Mike Jung | Michael Eder |
M. R. Schlittenbauer (Sekteninfo-Bayern) | Klaus Klüber.


Das Handwerk des Ossi Mike Jung (Berlin) | The handywork of Ossi Mike Jung (Berlin):
Internationaler Aufruf von Ossi Mike Jung (Berlin): "STOP!!! MITCHELL"
den australischen Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @
http://www.heimkinder-ueberlebende.org


Die schon des öfteren identifizierten und beim Namen genannten
Cyber-Stalker– perfide Wesen aus Deutschland
stellen dem Australier Martin Mitchell weiterhin nach;
diesmal unter Anwendung von Identitätsdiebstahl
und sexuellen Anspielungen.


Welche Methoden werden von Cyber-Stalkern angewendet? – What Methods Do Cyber-stalkers Use?

(Berliner) Mike Jung und (Saarländer) Reinhart Kosak, und ihre Bemühungen . . .
Verdiente Anerkennung und notwendige Erklärung


Alle diese falschen Anschuldigungen die der deutsche Cyber-Stalker Reinhart Kosak
gegen den Betreiber der Heimkinder-Ueberlebende.org Webseite, Martin Mitchell aus
Australien, aufgestellt hat, werden von Letzterem verworfen
und als völlig irrsinnig zurückgewiesen.


Vorbeugungsmaßnahme

Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen. – Täter sollen bis zu drei Jahre ins Gefängnis.

Deutsches "GESETZ GEGEN PSYCHOTERROR" – eingeschlossen "Cyberstalking" !!!
also, ein Gesetz, auch gegen "Cyberstalking" !!! – "Stalking wird Straftat" in Deutschland:
StGB §238. Artikel dies betreffend im SPIEGEL
ONLINEPOLITIK – 30. November 2006.
Nachstellung – "Schwere Belästigung" - "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt".




Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com


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