Zwangsverpflichtet
im Vaterland!
"ZWANGSARBEIT"
– "ARBEITSDIENST" – "ARBEITSTHERAPIE"
– "KEIN PFENNIG JOBS"
–
Fürsorgeerziehung, Jugendwohlfahrt und
Arbeiterwohlfahrt und ihre Abarten in der Geschichte Deutschlands
– hier ein Beispiel aus dem Dritten Reich – und
ein Moor,Torfabbau und anstaltseigenes Torfwerk gehörten auch
hier wieder mit dazu.
„Da warst
’ne Nummer, da warst ’ne Null.“ Die
Herzogsägmühl-Anstalten in der NS-Zeit
„Da
hat Bravsein nichts gnutzt. Wenn du nicht pariert hast, dann gab’s
’nen Tritt in den Hintern, und der Fall war erledigt“,
erinnert sich Walter S. aus Wien, Fürsorgezögling auf dem
Zentralwanderhof Herzogsägmühle 1941/42. Der
Zentralwanderhof Herzogsägmühle, eine Art
Zwangs-Arbeitsfürsorgeanstalt für sogenannte
„Nichtseßhafte“ und „Asoziale“ nahe dem
oberbayerischen Schongau, führte in den Jahren 1942-1944
eine staatlich anerkannte Jugendfürsorgeabteilung. Insgesamt
wurden um die 1000 Jungen zwischen 15 und 21 Jahren aus dem gesamten
Reichsgebiet von Polizei und Fürsorgebehörden eingewiesen.
Nach offizieller Darstellung war die Jugendabteilung in viel größerem
Ausmaß geplant - sie sollte auf 750 Plätze ausgebaut
werden. Anspruch und Wirklichkeit klafften auch, was das Konzept der
„Fachwerks- und Lehrausbildung“ anging, weit auseinander.
Das differenzierte Stufenkonzept, angefangen vom Einsatz bei
Außenarbeiten bis zur individuellen Führung und Betreuung
während der anschließenden Lehrausbildung, wurde nur
selten verwirklicht. Kaum einer der Jungen hatte nach seiner
Entlassung eine Ausbildung abgeschlossen. Walter S. aus Wien ist
einer der wenigen Zeitzeugen, die sich bereitfanden, über den
Alltag in der Anstalt zu erzählen. Für die Wiener
Landesregierung gilt im Hinblick auf seinen damaligen Aufenthalt noch
heute, daß er „keinen Anspruch auf Entschädigung“
habe. Somit wird die unter dem nationalsozialistischen Regime
lebensbedrohliche Klassifizierung als „Asozialer“ von den
Behörden im Nachhinein bestätigt. Für Walter S. zählte
dies zu seinen bittersten Erfahrungen.
In einem Brief der
Familie S. an Josef Katzenberger, den Fürsorgeleiter in
Herzogsägmühle, vom Februar 1942 heißt es: „Werter
Herr Katzenberger, wir hätten eine große Bitte an Sie ...
würden Sie uns behilflich sein und für Walter ein
Fürsprecher sein, daß er von der Anstalt fortkommt. Er
will zum Arbeitsdienst und anschließend zum Militär und
auch dabei bleiben, da er doch nichts gelernt hat und dazu schon zu
alt ist... Damals hat er einen Freund kennengelernt, der hat ihm
aufgeschwätzt, er soll nicht um 4 Pf arbeiten gehen, er wär
schön dumm und heute bereut er es... Aber jetzt ist er ganz
anders, viel gesetzter und vernünftiger, das war eine gute
Schule für ihn... H. Katzenberger helfen Sie 3 unglücklichen
Menschen. Sie glauben gar nicht wie sehr sie sich kränken um
ihn.... Hochachtungsvoll, Familie Adolf S.“
Knapp drei
Monate bevor seine Mutter so eindringlich für ihn eintrat, war
der 16jährige Walter S. von den Fürsorgebehörden auf
Antrag des Arbeitsamts in den Zentralwanderhof eingewiesen worden. Er
kam mit einer Gruppe österreichischer Jugendlicher als einer der
ersten in den „Genuß“ der fürsorgerischen
Heimerziehung in Herzogsägmühle.
Paragraph 5
der Bekanntmachung des Bayerischen Landesjugendamts definierte das
Fürsorgeziel wie folgt: „Die Kinder und Jugendlichen
sollen zu Menschen herangebildet werden, die sittlich, deutsch und
sozial empfinden und sich dem nationalistischen Staate und der
deutschen Volksgemeinschaft verbunden fühlen.“
Der
Landesverband für Wander- und Heimatdienst, als Körperschaft
des öffentlichen Rechts der Gesundheitsabteilung des bayerischen
Innenministeriums unterstellt, erhoffte sich von den Einweisungen
Jugendlicher wohl auch eine Lösung kriegsbedingter
Personalprobleme in Herzogsägmühle. Denn die Insassen waren
seit Kriegsbeginn vor allem alte Männer, die kaum in der Lage
waren, die Versorgungsbetriebe in Gang zu halten. Zudem hatten sich
die Einweisungszahlen und damit auch die Einnahmen durch Pflegesätze
der Fürsorgeverbände drastisch verringert. Der
Landesverband nützte so die Möglichkeiten, die sich aus der
Ausweitung polizeilicher wie fürsorglicher Kontroll- und
Bestrafungsmaßnahmen gegen Jugendliche ergaben.
Seit
Kriegsbeginn vertraute das Regime immer weniger auf die
Erziehungserfolge von Schule und NS-Jugendorganisationen. Die
Maßregelungen bei unangepaßtem Verhalten wurden rigider,
und schon bei harmlosen Disziplinarverstößen am
Arbeitsplatz oder z. B. wegen des Hörens amerikanischer Musik
drohte wegen „volksschädigendem Verhalten“ die
Einweisung in ein Jugendkonzentrationslager.
„Arbeitsvertragsbruch“, der Hauptvorwurf, den das
Gaujugendamt Wien gegen Walter S. erhoben hatte, war damals ein
Massendelikt. Walter, direkt von der Schulbank zum Hilfsarbeiter in
einem der zahlreichen Rüstungsbetriebe Wiens
„dienstverpflichtet“, hatte seine eigenen Vorstellungen
darüber, inwieweit er sich für 4 Pfennig Stundenlohn
schikanieren lassen mußte. Er wechselte eigenmächtig den
Arbeitsplatz. Die Familie von Walter S. zählte zur Unterschicht,
sie wohnte in der Arbeitervorstadt Ottakring. Der Vater war zum
Kriegsdienst eingezogen, die Mutter, eine Frau vom Land, war ohne
Bildung, Erfahrung und ohne Selbstbewußtsein, was den Umgang
mit Behörden betraf: „Meine Mutter war a bissl
lebensfremd, die war irgendwie zurückhaltend, sie war net so
redegewandt, noch dazu, wenn das a Amt war, oder, wann einer an Titel
ghabt hat, a Professor oder a Doktor oder a Verwalter, des war für
sie wer weiß was Besonders.“
Die Gruppe der
Jugendlichen, die sich am 10. November auf dem Wiener Hauptbahnhof
versammelte, war zu Beginn der Fahrt ins „Lehrlingsheim aufs
Land“ noch relativ guter Dinge. Man glaubte dem bedrückenden
Alltag und den zunehmenden Versorgungsnöten zu entkommen. Doch
schon bald nach der Ankunft in der Anstalt, eskortiert von einem
Wachmann mit Schäferhund, wurden viele nachdenklich, spätestens
aber, als sie mit der Heimordnung bekannt gemacht wurden: „Die
Beurteilung Deiner Haltung und Deiner Leistung in Dienst und Freizeit
erfolgt in dauernder Überwachung… Wer gegen unsere
Erziehungs- und Ausbildungsarbeit steht, muß aus der
Volksgemeinschaft ausgeschlossen werden.“
Die
Jugendlichen teilten die Unterkunft mit den älteren Männern,
die, ohne Arbeit und Wohnung, in den Zentralwanderhof
zwangseingewiesen worden waren. Eines der schlimmsten Bilder, die
Walter S. vom Anstaltsaufenthalt gegenwärtig blieben, war der
Anblick toter Männer, an deren offenen Särgen sie auf dem
Weg zur Arbeit vorbeikamen. Die Jungen überspielten diese
Erfahrungen mit kaltschnäuzigen „Mutproben“: „Auf
der einen Seite unserer Unterkunft waren nur ältere Leute,
meistens Wanderburschen, alle um die 60, 65 bis 70 Jahre,
ausgemergelte Gestalten, seelisch sind die dort zugrundegegangen, die
waren die Freiheit gewohnt... Aber was mich am meisten erdrückt
hat, einmal hat sich einer selbst erhängt, mit einer Schnur,
oben an der Wasserleitung. Na, ich raus, ich hab geschrien, des war
aber nichts Besonders... Auf dem Weg zum Torfstich sind wir
immer da vorbeigekommen, wo die Toten dann aufgebahrt wurden. Einer
hat gsagt, paß auf, wenn du dem Toten ein Busserl gibst,
bekommst du fünf Zigaretten. Und viele sind hin, habn dem a
Busserl gebn und dafür fünf Zigaretten bekommen.“
Das Aufsichtspersonal der Anstalt war selten fachlich
geschult. Militärische Anstaltsdisziplin und akribische
Berichteschreiberei waren bewährte Methoden der
Anstaltspädagogik. Von jedem Eingewiesenen wurde ein Fallakt
angelegt. Bei Walter S. konnte sich der Fürsorgeleiter Josef
Katzenberger bereits auf behördliche „Beweise“ der
angeblich drohenden „Verwahrlosung“ und „Asozialität“
des Jungen stützen: Am 30.7.1941 hatte das Wiener Gaujugendamt
mit der Sammlung von Führungsberichten über ihn und seine
Familie begonnen: Beobachtungen der ehemaligen Lehrer, des Pfarrers
und der Polizei aus den Herkunftsgemeinden der Eltern, Einschätzungen
von Fürsorgern und Vorgesetzten sowie Berichte der NSDAP und HJ
aus dem Stadtteil.
In Herzogsägmühle war man vor
allem an der Frage interessiert, ob die Jungen „asozial“
und „kriminell“ veranlagt waren. Eine sogenannte
Kriminalbiologin aus dem Kaiser-Wilhelm Institut, Dr. Katharina Hell,
erstellte von jedem einzelnen nach persönlicher Befragung ein
„kriminalbiologisches Gutachten“. Ihr
pseudowissenschaftliches Urteil über Walter S. faßte
lediglich die bisherigen negativen behördlichen Beurteilungen
zusammen und prophezeite dem „haltlosen Charakter“ des
Walter S., daß er ohne „Anstaltsstrenge“ in die
Kriminalität abgleiten würde und nicht fähig sei, auf
eigenen Füßen zu stehen und sich im Betrieb
unterzuordnen.
„Arbeitserziehung“ galt als
oberstes Prinzip in Herzogsägmühle. Früh um fünf
Uhr wurde geweckt, nach Morgenappell und Frühstück begann
der Arbeitseinsatz. Walter arbeitete vor allem im Straßenbau
und im anstaltseigenen Torfwerk. Für den schwächlichen,
lungenkranken Jungen war dies eine sehr schwere Arbeit. Seine Mutter
erreichte zwar seine Versetzung in die Bäckerei, aber nur
kurzzeitig, denn er wurde beim „Organisieren“ und
„Tauschen“ von Lebensmitteln mit dem Metzgergehilfen
erwischt. Der Schwarzmarkt in Herzogsägmühle war für
die Insassen eine notwendige Versorgungsquelle.
Ausgang wurde
wenig erlaubt: Die Jungen gingen meist ins Kino oder in die
Wirtschaften, die von den im nahegelegenen Altenstadt stationierten
und von ihnen so bewunderten Luftwaffensoldaten besucht wurden.
Insgesamt aber empfanden sie die Atmosphäre erdrückend.
Walter S. erinnert sich, wie plötzlich an einem Nachmittag das
Heimweh, die Wut und Verzweiflung der Jugendlichen ein Ventil fanden.
Einer bespuckte das Hitlerbild im Versammlungsraum, und alle
Anwesenden machten es ihm nach. Die Fürsorger forderten die
sofortige Einweisung in das Jugendkonzentrationslager Moringen, und
nur der zufällige Besuch eines Vaters konnte das Schlimmste
verhindern. Was die Jungen in Moringen erwartet hätte, war ihnen
nicht unbekannt. In Herzogsägmühle befand sich eine eigene
Abteilung von ehemaligen „Moringern“, die zur
„Nachbesserung“ - oft auf unbestimmte Zeit - eingewiesen
worden waren.
Eine andere Verzweiflungstat, die zwar wenig
Erfolg versprach, doch immer wieder versucht wurde, war das
Weglaufen. Walter unternahm mit zwei Freunden im Februar 1942 einen
Fluchtversuch. Sie kamen sogar bis Wien und waren damit erfolgreicher
als diejenigen, die schon im Umkreis von den Einheimischen erkannt
und der Polizei angezeigt wurden. Doch zu Hause in Wien stand am
nächsten Tag ein Fürsorger vor der Tür, der mit
polizeilichen Maßnahmen drohte, sollte Walter S. nicht
„freiwillig“ zurückkehren. Zum „Empfang“
in Herzogsägmühle bekam er acht Tage Arrest im
anstaltseigenen Bunker, für Walter eine der schlimmsten
Bestrafungsformen: „Auf jeden Fall habn wir acht Tage Arrest
bekommen, jeder. Furchtbar, für einen jungen Menschen
furchtbar... drei Tage Wasser und Brot, vierter Tag warm, wieder drei
Tage Wasser und Brot, wieder am letzten Tag warmes Essen.“ Daß
die Jungen kaum mit Unterstützung der Bevölkerung im nahen
Schongau oder Peiting rechnen konnten, erklärt sich Walter S.
so: „Was hätten wir die Leute auch anweinen sollen. Sie
habn genau gwußt, was sich da in der Herzogsägmühle
abspielt, manche vielleicht nicht, aber des war halt normal im Krieg.
Soldaten san eingrückt, san ohne Füße nach Haus
kommen, blind, Krüppel, des war so ’ne Zeit, es hat kein
Mitleid gebn, wenig Mitleid.“
Der nächste
Fluchtversuch war weitaus überlegter und deshalb auch
erfolgreich. Walter meldete sich auf den Rat älterer
Heiminsassen freiwillig zum Reichsarbeitsdienst – ohne Wissen
der Anstaltsleitung. Er wurde in ein Lager nach Haspelmoor
(bei Landsberg) geschickt. Dort mußte er sich zwar auch
militärischer Disziplin unterordnen, doch immerhin mit dem
Bewußtsein, zum ersten Mal als „normaler“
Jugendlicher behandelt und respektiert zu werden: „Beim
Arbeitsdienst, da warst schon a bisserl Mensch, ein wenig Mensch. In
Herzogsägmühle, da warst ’ne Nummer, da warst du ’ne
Null.“
Annette Eberle - Quelle: Gespräch mit
Walter S., Wien, Juni 1991 In: "Schön ist die
Jugendzeit?" - Katalog zur Ausstellung (Bayerische
Staatskanzlei, Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 1994)
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Enthoben aus dem Internet @
http://www.bjr-online.de/bjr_docs/00970_eberle.html
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