Heimkinder
sind keine Pflegekinder
Pflegesätze, die
an ein privates Kinderheim gezahlt werden, sind keine steuerfreien
Erziehungsgelder
Die
Betreiberin eines privaten Kinderhauses - eine Einrichtung, in der
Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden -
erhielt vom Staat während der Jahre 1992 und 1993 pro Kind und
Tag rund 100 Mark Pflegegeld. Sechs Kinder durfte das Haus aufnehmen.
Die Zahlungen für die Kinder wurden von der Leiterin des kleinen
Heims als steuerfreie Einnahmen verbucht, weil sie davon ausging,
dass die Zuwendungen mit den Leistungen zu vergleichen sind, die
Pflegeeltern für die Aufnahme von Pflegekindern in ihrem
Haushalt erhalten. Das Finanzamt sah hier jedoch keinen Zusammenhang
und forderte Steuern ein.
Die Klage der Heimbetreiberin gegen
den Steuerbescheid blieb beim Bundesfinanzhof erfolglos (XI R 11/98).
Die Pflegesätze seien nicht mit den von Jugendämtern an
Pflegeeltern geleisteten Erziehungsgeldern vergleichbar. Das
Erziehungsgeld entspreche den Zahlungen, die leibliche Eltern für
die Erziehung ihrer Kinder steuerfrei bekämen, es handle sich
dabei um eine reine Unterstützungsleistung von Seiten des
Staates. Die Pflegesätze für Heimkinder dagegen umfassten
die gesamten Personal- und Sachkosten und seien als Vergütung
für die Betreuung der Kinder anzusehen. Dieses Entgelt stelle
die "wesentliche Erwerbsgrundlage" der Heimbetreiberin dar,
die das Haus führe, um damit Gewinn zu erzielen. Das sei bei
Pflegeeltern anders, die "ihre" Kinder außerdem in
die Familie aufnähmen.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom
23. September 1998 - XI R 11/98
Enthoben
vom Internet @ http://finanztip.de/recht/steuerrecht/sf085.htm
|