|
Aus der
Geschichte lernen – die Heimerziehung in den 50er und
60er Jahren, die Heimkampagne und die Heimreform
Veranstaltung des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen mit der Internationalen
Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und
dem SPIEGEL-Buchverlag bei DVA – am 9. Juni 2006 in
Idstein im Taunus
Ausschnitt
aus der Tagungsdokumentation (Kassel, August 2006) ISBN:
3-9251-65-2 ISBN: 13:978-3925146-65-7
[ Seite 64
]
Diskussion zu
den Vorträgen
Moderatorin,
Tissy Bruns: Alle Vortragenden sitzen in allergrößter
Nähe. Das Program sieht jetzt vor, dass wir eine Etappe
der Fragen und kurzen Antworten einlegen. Ein Wort zu mir: Ich
heiße Tissy Bruns, bin Redakteurin beim Tagesspiegel aus
Berlin und werde die Diskussion am Nachmittag moderieren. Sie
soll vor allen Dingen Gelegenheit geben, an unsere Referenten
Fragen zu richten. Wer will, hebt den Arm, ich registriere die
Wortmeldungen und bitte um kurze persönliche Vorstellung
für jeden, der an das Mikrofon geht.
[ Seite 75
]
Moderatorin, Tissy Bruns: Herr Wiesner,
Sie werden hier ein bisschen für die gesamte Politik in
Haftung genommen. Ich weiß, dass ich damit Ihre Rolle ein
bisschen überreize. Aber angelehnt an Frau Wolff [IGfH]:
Es ist ja wirklich merkwürdig, das jeder Rekrut eine
politisch hoch angesiedelte Instanz hat, bei der er sich
beschweren kann, wenn sein Feldwebel ihm irgenwie krumm kommt.
Muss man nicht wirklich darüber nachdenken, dass auch für
Kinder solche Instanzen geschaffen werden?
[ Seite 75-77
]
Prof. Dr. Dr. Hc. Reinhard Wiesner, Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ja, es ist
in der Tat schwierig, unter dem Eindruck der Berichte den Anliegen
der betroffenen Frauen und Männer jetzt im Rahmen dieser
Diskussion und in der Kürze der Zeit gerecht zu werden.
Auch wenn wir für den heutigen Tag bei der
Abschlussdiskussion angekommen sind, so kann es doch noch lange
nicht darum gehen, ein tragisches Stück deutscher
Heimgeschichte zum Abschluss zu bringen. Wir sind erst dabei,
das Unbegreifliche zu erfassen und zu rekonstruieren, den
Sachverhalt zu ermitteln. Deshalb kann es heute überhaupt
nicht um einen Abschluss gehen, sondern um die Perspektiven für
die weitere Arbeit.
Einmal muss es darum gehen, nach Wegen
zu suchen, wie wir den Menschen Gerechtigkeit verschaffen
können für das, was Ihnen angetan worden ist, und zum
anderen, zu überlegen, was wir in Zukunft daraus lernen
können. Um solche schrecklichen Entwicklungen in Zukunft
zu verhindern, brauchen wir in der Tat ein Rechtsbewusstsein –
ein Bewusstsein über Recht und Unrecht bei den Menschen, die
Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, die sie
ein Stück ihres Lebens begleiten. Wir brauchen aber auch –
das ist ebenfalls schon gesagt worden – Kontrollmechanismen.
Wir haben seit 15 Jahren ein Kinder- und Jugendhilfegesetz, das
mit der erforderlichen Klarheit die Rechte der Kinder und
Jugendlichen, aber auch die Befugnisse der Jugendämter
und die Grenzen dieser Befugnisse regelt. Trotzdem erleben wir
täglich die enormen sogenannten "Vollzugsdefizite"
und wir erleben, dass die Diskrepanzen zwischen den normativen
Anforderungen und der realen Umsetzung der Vorschriften immer
größer
[ 76 ]
werden. Mehr noch, die
Versuche nehmen zu, das Recht selbst der Realität
anzupassen Diese Tendenz dürfte durch die sogenannte
"Föderalismusdiskussion" eher noch
verstärkt werden. Diese versucht ja, das, was auf
Bundesebene mit Mühe und Not als gemeinsamer Standard
verabschiedet worden ist, wieder herunterzubrechen, die
Verantwortlichkeiten herunterzunehmen von der Bundesebene auf
16 Länder oder gar auf 600 Jugenamtsbezirke. [ ٪
] Damit will ich nicht generell misstrauisch sein
gegen die Ansichten von Ländern und Kommunen. Aber die
Gefahr besteht doch eben, dass es künftig keinen gemeinsamen
Rahmen gibt, sondern dass individuell entschieden wird; und wir
erleben es ja leider jeden Tag, dass individuell nach Kassenlage
entschieden wird.
Der andere Aspekt ist der, wenn es um die
Interessen junger Menschen und die Durchsetzung ihrer Rechte
geht: „Was nützt mir das Recht, das auf dem Papier
steht, wenn ich es nicht durchsetzen kann?“ Woran es
fehlt, dies sind wirksame Interessenvertretungen für Kinder
aber auch für die Eltern selber. [ ٪
] Aus den Lebensgeschichten vieler ehemaliger
Heimkinder wird deutlich, wie jämmerlich Amtsvormünder
und Amtspfleger, ja selbst Vormundschaftsrichter versagt haben.
Abgesehen davon: Viele Eltern sind nicht selbstsicher genug,
ihre Rechte einzuklagen. Wir brauchen eine ganz andere
Beschwerdekultur und wir müssen uns in der Tat überlegen,
ob wir – Vorredner sprachen vom "Wehrbeauftragten"
bei der Bundeswehr – uns nicht Gedanken über
eine Beschwerdestelle auf Bundesebene machen sollten. Ich weiß,
die kommunalen Spitzen- verbände sind massiv dagegen, aber
richtig ist auch: „Was nützen uns die
Rechtsvorschriften, wenn sie“ in manchen Fällen,
gewissermaßen, „leer laufen“ – „wenn
ich meine Rechte nicht einklagen kann?“
Was das
Unrecht anbelangt, das hier in offensichtlich beträchtlichem
Umfang begangen worden ist, dieser Verantwortung müssen
wir uns – und zwar alle beteiligten Institutionen stellen.
Denkbar wäre, dass sich Wohlfahrtsverbände,
Landesjugendämter, Kummunale Spitzenverbände und
Kirchen an einem runden Tisch zusammensetzen. Zu dieser Runde
werden auch Vertreter der Länder und des Bundes hinzustoßen
müssen, damit alle Aspekte in den Blick kommen.
Denkbar
wäre auch, dass sich der Deutsche Bundestag, z. B. die
Kinderkommission dieser Frage annimmt. Hier möchte ich
aber Frau Rupprecht als Mitglied des Bundestages und der
Kinderkommission nicht vorgreifen, die heute hier anwesend ist.
Sie sehen damit auch, dass sich sowohl die Exekutive, nämlich
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend als auch die Legislative dieses Themas annimmt.
Ich
denke, es macht wenig Sinn, jetzt in dieser kurzen Diskussion die
einzelnen sicherlich drängenden Fragen zu diskutieren.
Abarbeiten können wir sie ohnehin nur in Abstimmung mit
anderen Resorts, auf der Bundesebene etwa mit dem
Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung.
Wir werden uns der verschiedenen
Fragen annehmen. Die Betroffenen haben nicht nur ein Recht
darauf, dass sich die Verantwortlichen in den einzelnen Verbänden
und Institutionen entschuldigen für das, was ihnen durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der damaligen Zeit angetan
worden ist. Dies allein reicht aber nicht aus. Darüber hinaus
wird zu prüfen sein, inwieweit Ansprüche auf
Entschädigung, auf die Übernahme von Kosten für
Behandlungen wegen der Spätfolgen [die sich] ergeben. [ ٪
] Es
liegen ja inzwischen beim Deutschen Bundestag mehrere Petitionen
vor – eine ist von Herrn Wensierski eingeleitet worden,
eine vom Verein der ehemaligen Heimkinder. Der
Petitions- ausschuss des Deutschen Bundestages wird sich der
dort gestellten Fragen – unterstützt durch die
zuständigen Bundesresorts – annehmen. Der Bund wird
sich also seiner Verantwortung nicht entziehen. Ich sehe aber
auch die Bereitschaft bei den Fachverbänden, sich
den aufgeworfenen Fragen zu stellen.
[ 74 ]
Der
heutige Tag ist deshalb eine wichtige Etappe auf dem sicher nicht
einfachen Weg, ein Stück deutscher Vergangenheit zu
bewältigen und den betroffenen Frauen und Männern
Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Moderatorin,
Tissy Bruns: Ich darf noch ergänzen, dass eine
Anhörung oder ein Hearing des Petitionsausschusses zu
diesem Thema geplant ist, Ende September.
[
Für die vollständige – 102 Seiten umfassende –
Tagungsdokumentation wird ein Unkostenbeitrag von 8.00 Euro
erhoben. Bestelladresse: Landeswohlfahrtsverband Hessen,
Pressestelle, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel, Bunderepublik
Deutschland – Germany.
Pressestelle Ansprechspartner,
u.a.: Jörg Daniel Telefon: (05 61) 10 04 - 22
13 joerg.daniel@lwv-hessen.de
]
|